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2891. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht - Fristen  
Fristen Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss am Tag der Beisetzung bestehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts muss vor Ablauf der bisherigen Nutzungsdauer beantragt werden.  
2892. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Vor der Beisetzung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die nähere Ausgestaltung dieses Nutzungsverhältnisses regelt die Friedhofssatzung. Das Nutzungsrecht wird auf 12 Jah  
2893. Personenstandsurkunde  
Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kann beim Standesamt persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. -> Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Sterbeurkun  
2894. Personenstandsurkunde - Fristen  
Fristen Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegistern, 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern 110 Jah  
2895. Personenstandsurkunde  
Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus: Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartn  
2896. Ehefähigkeitszeugnis  
Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag sollte mündlich gestellt werden, wenn der/die Antragsteller(in) ihren/seinen Wohnsitz in Poing oder Anzing hat. Besteht kein Wohn  
2897. Ehefähigkeitszeugnis - Fristen  
Fristen Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.  
2898. Ehefähigkeitszeugnis  
Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Zuständig dafür ist das Stand  
2899. Namenserklärung - Fristen  
Fristen Namensrechtliche Erklärungen können nur dann wirksam werden, wenn deren Fristen eingehaltene wurden. Diese ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen (BGB). Ihr Standesamt berät  
2900. Namenserklärung  
Ein Kind erwirbt seinen Geburtsnamen erstmals entweder kraft Gesetzes oder auf Grund einer namensrechtlichen Erklärung seiner sorgeberechtigten Eltern. Im Laufe des Lebens kann sich der Name einer Pe  
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