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2921. Negativzeugnis für Hunde  
In Bayern wurden bereits im Jahr 1992 Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen. Kampfhunde werden nach der Verordnung über Hunde  
2922. Marktfestsetzung - Fristen  
Fristen Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung bei der Gemeinde Poing. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Im Allgemeinen dürfte der Festsetzungsbeschei  
2923. Marktfestsetzung  
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Weitere festsetzbare Veranstaltungen sind darüber hinaus Messen und Ausstellungen. Im Folgenden wird im Beso  
2924. Schwerbehinderten Parkausweis  
Die Antragstellung kann online erfolgen. -> zum Online-Vorgang "Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen"  
2925. Schwerbehinderten Parkausweis - Fristen  
Fristen Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer o  
2926. Schwerbehinderten Parkausweis  
Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in hellblauer oder blauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesb  
2927. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Die Antragstellung kann online erfolgen. -> zum Online-Vorgang "Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen"  
2928. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
-> zum Online-Vorgang "Antrag auf Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen"  
2929. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen) - Fristen  
Fristen Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen 2 und 4 Wochen vorher) ist daher e  
2930. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Lini  
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