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3051. Grabmal-Genehmigung  
Die Errichtung und Änderung von Grabmälern, Grabeinfassungen und Grabeinrichtungen bedarf vor Beginn der Arbeiten der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich oder onl  
3052. Kirchenaustritt  
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes  
3053. Kirchenaustritt  
Personalausweis oder Reisepass     
3054. Kirchenaustritt  
Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfert  
3055. Kirchenaustritt  
Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats in dem der Kirchenaustritt b  
3056. Kirchenaustritt  
 
3057. Parteien  
Franz Schimpf Dorfstr. 22 85586 Poing/OT Angelbrechting Tel. 0152-52 45 61 75  
3058. Parteien  
Josef Fürmetz Bergstr. 3 85586 Poing/Angelbrechting Tel. 08121/82 185  
3059. Parteien  
Cornelia Gütlich Welfenstr. 27 85586 Poing Tel. 08121/71 610  
3060. Notrufnummern  
 
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