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311. Aufgrabung  
Nach Bearbeitung Ihres Antrages und positiver Entscheidung übermittelt Ihnen das Ordnungsamt die Aufgrabungsgenehmigung zusammen mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Aufgrabungsgenehmigung muss  
312. Aufgrabung  
Aktuell werden für die Aufgrabungsgenehmigung keine Kosten erhoben.  
313. Aufgrabung - Fristen  
Fristen Die Antragsstellung muss im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Dies geschieht üblicherweise mit der Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung.  
314. Aufgrabung  
Verkehrsrechtliche Genehmigung beantragen  
315. Aufgrabung  
Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)  
316. Aufgrabung  
Der Grund der Aufgrabung – Störung, Neuverlegung, Auswechslung, privater oder öffentlicher Auftrag, Auftraggeber, vorhandene Gestattung, ist anzugeben.  
317. Aufgrabung  
Die dazu benötigten Flächen sind anzugeben und zu beschreiben (Detaillierter Lageplan im sinnvollen bzw. gut leserlichen Maßstab 1:100 oder 1:50)  
318. Aufgrabung - Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum  
Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum  
319. Aufgrabung  
 
320. Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)  
Die Produktionszeit beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich persönlich durch den/die Antragsteller/in. Die Aushändigung an eine volljährige Person mit Abholungsvollmach  
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