Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.
Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegensta
Beim Abholen einer Fundsache durch den Eigentümer oder den Finder (nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist) bitten wir Sie, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Können Sie die Fundsach
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig.
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre Vorläufiger Reisepa
Am 30.09.2013 besuchte eine Delegation aus der Partnerstadt Poreč auf Einladung des Ersten Bürgermeisters Albert Hingerl die Gemeinde Poing. Anlass war der offizielle Eintrag ins Goldene Buch.
Die
MusikerInnen von der Musikschule Porec mit Arduino Matosevic (5. von li) und Bürgermeister Edi Stifanic (9. von li) aus Porec sowie weitere Gäste aus Porec und Poing
Generalkonsul Petar Uzorinac un
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