Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:
Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen Erforderliche Unterlage, bayernweit:Nachweis über den letzten Wohnsitz Erforderliche Unterlage, bayernweit:ärztliche Bescheinigung über den Tod
§ 12 Gaststättengesetz (GastG) "Gestattung" Rechtsgrundlagen, bayernweit: Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz
Gestattungsvoraussetzung ist insbesondere der besondere Anlass. Dieser ist auch im Antrag näher darzulegen.
Ggf. kann auch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit veranlasst sein, insbesondere wenn di
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 18, 37 und 37a Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet
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