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3841. Winterdienst  
Weitere Details regelt die Verordnung der Gemeinde Poing: „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“  
3842. Winterdienst  
 
3843. Winterdienst  
 
3844. Winterdienst  
 
3845. Winterdienst  
Sollten sie feststellen, dass ein Grundstücksinhaber seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, können sie sich an das Bauamt per Mail wenden.  
3846. Winterdienst  
Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Streusplitt wird den Bürgern kostenlos an 36…  
3847. Widmung  
 
3848. Widmung  
 
3849. Widmung  
 
3850. Widmung  
Art. 3, Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)  
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