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4051. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Erweitertes Führungszeugnis  
Erweitertes Führungszeugnis Seit 01. Mai 2010 kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn 1. die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 30 a…  
4052. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Führungszeugnis für eine Behörde - Belegart "0"  
Führungszeugnis für eine Behörde - Belegart "0" Für den Inhalt eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gelten gemäß §32 Abs. 3 und 4 BZRG Besonderheiten. Danach sind in ein solches…  
4053. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Europäisches Führungszeugnis  
Europäisches Führungszeugnis Bürgerinnen und Bürger, die -neben oder anstatt der deutschen- die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderen Mitgliedstaaten der Europäischen…  
4054. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Führungszeugnis für private Zwecke - Belegart "N"  
Führungszeugnis für private Zwecke - Belegart "N" Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach § 32 BZRG. Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private…  
4055. schriftliche Antragstellung  
In einem schriftlichen (formlosen) Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt sind folgende Daten anzugeben: Familienname (gegebenenfalls Geburtsname) Vorname(n) Geburtsdatum,…  
4056. Führungszeugnis  
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird von verschiedenen Stellen gefordert. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.  
4057. Führungszeugnis  
Gebühr für alle Arten:  13,00 Euro Barzahlung EC-Karte  
4058. Führungszeugnis  
Bearbeitungszeit beträgt für Führungszeugnis jeder Art bis zu 20 Arbeitstage Im Regelfall 20 Arbeitstage mit ausländischer europäischer Staatsangehörigkeit  
4059. Führungszeugnis  
bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, sind die Postadresse der anfordernden Behörde sowie der…  
4060. Führungszeugnis  
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man: für private Zwecke (Belegart "N) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0") erweitertes Führungszeugnis europäisches Führungszeugnis [mehr]  
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