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4595. Geburt - Anzeige  
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilf  
4596. Geburt - Anzeige  
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.  
4597. Geburt - Anzeige - Rathaus-Service: Geburt - Anzeige  
Rathaus-Service: Geburt - Anzeige  
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