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111. Zugangseröffnung - Verschlüsselung  
Verschlüsselung Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet grundsätzlich ungesichert erfolgt. Die so übertragenen Daten können von Unbefugten zur Kenntnis genommen wie auch ve  
112. Zugangseröffnung - Hinweise  
Hinweise Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden te  
113. Zugangseröffnung  
Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werde  
114. Zugangseröffnung - Elektronischer Rechtsbehelf  
Elektronischer Rechtsbehelf Neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift ist auch eine Widerspruchseinlegung in elektronischer Form möglich. Ein elektronisch ei  
115. Zugangseröffnung - Mailadressen  
Mailadressen Für die elektronische Kommunikation per E-mail ist die E-Mail-Adresse post@poing.de eingerichtet. Darüber hinaus sind weitere E-mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen  
116. Zugangseröffnung - weitere Kommunikationswege für die elektronische Kommunikation  
weitere Kommunikationswege für die elektronische Kommunikation - sicherer Dialog unter Nutzung der „BayernID“ - besonderes elektronisches Behördenpostfach (BeBPo)  
117. Preisgedämpfte Wohnungen - Richtlinie der Gemeinde Poing für die Vergabe von gebundenen Wohneinheiten im Neubaugebiet W 7  
Richtlinie der Gemeinde Poing für die Vergabe von gebundenen Wohneinheiten im Neubaugebiet W 7 Präambel Für Personen mit niedrigen bis mittleren Einkommen ist es aufgrund der vorherrschenden Mietwo  
118. Preisgedämpfte Wohnungen - 2. Vergabekriterien  
2. Vergabekriterien 2.1. Personenkreis im Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge Zu dem vorrangig berechtigten Personenkreis gehören insbesondere: • Aktive Mitglieder (aktive Dienstzeit mindestens  
119. Preisgedämpfte Wohnungen - 1. Antragsberechtigter Personenkreis  
1. Antragsberechtigter Personenkreis 1.1 Antragsberechtigt sind nur Personen, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: a) Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche P  
120. Preisgedämpfte Wohnungen - 4. Inkrafttreten  
4. Inkrafttreten Diese Vergaberichtlinien der Gemeinde Poing wurden im Gemeinderat am 13.11.2025 beschlossen und treten eine Woche später in Kraft. Poing, den 17.11.2025 Gemeinde Poing Thomas Sta  
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