Nach Bearbeitung Ihres Antrages und positiver Entscheidung übermittelt Ihnen das Ordnungsamt die Aufgrabungsgenehmigung zusammen mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Aufgrabungsgenehmigung muss
Fristen
Die Antragsstellung muss im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Dies geschieht üblicherweise mit der Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung.
Der Grund der Aufgrabung – Störung, Neuverlegung, Auswechslung, privater oder öffentlicher Auftrag, Auftraggeber, vorhandene Gestattung, ist anzugeben.
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