4659 Treffer:
3521. Winterdienst  
 
3522. Winterdienst  
 
3523. Winterdienst  
 
3524. Winterdienst  
Sollten sie feststellen, dass ein Grundstücksinhaber seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, können sie sich an das Bauamt per Mail wenden.  
3525. Winterdienst  
Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Streusplitt wird den Bürgern kostenlos an 36  
3526. Widmung  
 
3527. Widmung  
 
3528. Widmung  
 
3529. Widmung  
Art. 3, Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)  
3530. Widmung  
 
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