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3502. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Sondernutzungen: § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Straßenanlieger:§ 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Abschnitt 3 - Gemeingebrauch und Sondernutzung: Art. 18, 18a, 19, 21, 22, 22  
3503. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden: Für Kreisstraßen ist das Landratsamt Ebersberg und für Gemeindestraßen die Gemei  
3507. Ladenschluss  
§ 2 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 3 ff. Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 6 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Rechtsgrundlagen, baye  
3508. Ladenschluss  
Derzeit können Ausnahmeersuchen nach § 23 Abs. 1 LadSchlG hinsichtlich erweiterter Ladenöffnungszeiten einmal jährlich pro Kommune u.a. positiv beschieden werden, wenn die Veranstaltung werktags stat  
3509. Ladenschluss  
 
3510. Ladenschluss  
Für die Antragstellung bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ordnungsamt (s. unten) der Gemeinde Poing aufzunehmen. Soweit Formulare erforderlich werden, senden wir Ihnen diese entweder auf dem Postwege o  
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