Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden:
Für Kreisstraßen ist das Landratsamt Ebersberg und für Gemeindestraßen die Gemei
Derzeit können Ausnahmeersuchen nach § 23 Abs. 1 LadSchlG hinsichtlich erweiterter Ladenöffnungszeiten einmal jährlich pro Kommune u.a. positiv beschieden werden, wenn die Veranstaltung werktags stat
Für die Antragstellung bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ordnungsamt (s. unten) der Gemeinde Poing aufzunehmen. Soweit Formulare erforderlich werden, senden wir Ihnen diese entweder auf dem Postwege o
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