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381. AV_Sperrung.pdf  
Landratsamt Ebersberg Öffentliche Sicherheit, Gemeinden Landratsamt Ebersberq » Eichthalstraße 5 » 85560 Ebersberq Ansprechpartner: Frau Vordermaier Tel.: 08092/823-188 Fax: 08092/823-9188 Mail: dan  
382. Ladenschluss - Ausnahmen  
Ausnahmen Zusätzlich lässt das Bayerische Ladenschlussgesetz die Möglichkeit zu, folgende Ausnahmen zu beantragen: Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme Anzeige einer individuellen ver  
383. Ladenschluss - Rathaus-Service: Ladenschluss  
Rathaus-Service: Ladenschluss  
384. Ladenöffnungszeiten; Anzeige verkaufsoffene Nacht  
Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.  
385. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.  
386. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme - Fristen  
Fristen Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.  
387. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Art. 8 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)  
388. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Sie können die geplante Öffnung bei der Gemeinde Poing formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit über unser Kontaktformular beantragen.  
389. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Es werden keine Kosten erhoben.  
390. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Eine befristete Ausnahme von den allgemeinen Ladenschlusszeiten kann nur bewilligt werden, wenn die Ausnahme im öffentlichen Interesse dringend nötig wird oder zur Befriedigung der an einzelnen Tagen  
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