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4111. Ladenschluss  
Rechtslage zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Bayern In Bayern gilt nach wie vor das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Zuständigkeiten In der Anlage zur Verordnung über gewerbeaufs  
4112. Ladenschluss - Rathaus-Service: Ladenschlussgesetz; Beantragung einer Ausnahme  
Rathaus-Service: Ladenschlussgesetz; Beantragung einer Ausnahme  
4113. Ladenschluss  
 
4114. Ladenschluss  
 
4115. Strassenutzung Veranstaltung  
Je nach Umfang der Veranstaltung 10,20 bis zu 2301,00 Euro. Je nach Umfang der Veranstaltung und der Auflagen kommen auf den Veranstalter noch Kosten für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen z. B. für  
4116. Strassenutzung Veranstaltung  
Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG),  
4117. Strassenutzung Veranstaltung - Rathaus-Service: Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung  
Rathaus-Service: Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung  
4120. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Dauer und Umfang der Sondernutzung. Auskünfte darüber erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Poing.  
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