Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und
für Anzeigeverfahren: Sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein Erforderliche Unterlage, bayernweit: für Genehmigungsverfahren: Nachweis, dass es beim Abbrennen des Feuerwerks nicht
Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises. Ausnahme hiervon ist das Abbrennen v
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