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4441. Veranstaltungsanzeige  
Abhängig von Dauer der Veranstaltung und Zahl der Besucher – nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Poing.  
4442. Veranstaltungsanzeige  
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde Poing unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer…  
4443. Veranstaltungsanzeige - Rathaus-Service: Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis  
Rathaus-Service: Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis  
4444. Veranstaltungsanzeige  
 
4445. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Anordnung zur Beschilderung ab 13 €. Kosten sind abhängig von der Dauer der Baustelle.  
4446. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden…  
4447. Verkehrsrechtliche Anordnung - Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
4449. Lotterie  
1 Promille des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 Euro; soweit eine Lotterie als allgemein erlaubt gilt, fallen keine Verwaltungskosten an.  
4450. Lotterie  
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind anzuzeigen.  
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