4718 Treffer:
4391. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) ummelden.  
4392. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde) - Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
4393. Abmeldung Wohnsitz  
Bitte bringen Sie zur Abmeldung ihre Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis) mit.  
4394. Abmeldung Wohnsitz  
Für die Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4395. Abmeldung Wohnsitz  
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland (kein weiterer W  
4396. Abmeldung Wohnsitz - Rathaus-Service: Abmeldung Wohnsitz  
Rathaus-Service: Abmeldung Wohnsitz  
4399. Abmeldung Wohnsitz  
 
4400. Abmeldung Wohnsitz  
 
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