5. Änderung des Bebauungsplanes 55
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W5, MI, Gemeinbedarf" im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8. Bekanntmachung
Begründ
Es gehört zu den Aufgaben der Gemeinde, erforderliche Bestattungseinrichtungen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die Benutzung regelt sie in einer Satzung. Sie legt darin neben allgemein
Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner oder Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung eines Eigenheimes.
Zuständig dafür ist das Landratsamt Eb
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“; Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden
Bebauungsplan Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld"
Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download
Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, Baugesetzbu
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