4926 Treffer:
751. Aufgrabung  
Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßengrund wird die Zustimmung des Straßenbaulastträgers benötigt. Hierzu ist ein Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung zu stellen.  
752. Aufgrabung  
Die Lage von vorhandenen Ver- bzw. Entsorgungsleitungen ist vor der Durchführung von Grabarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern anzufragen. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden,…  
753. Aufgrabungsrichtlinie_Gemeinde_Poing.pdf  
Gemeinde Poing Aufgrabungsrichtlinie 1. Vorbemerkungen Grundlagen dieser Richtlinie sind die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für…  
754. Preisliste_Gemeindeblatt_2025_Januar_Druck.pdf  
Anzeigenpreisliste gültig ab 1. Januar 2025 · Erscheinung 14-tägig Satzspiegel 184 x 280 113,– € farbig 150,– € s / w 476,– € (404 € für Ortsansässige) 4-farbig 763,– € (649 € für Ortsansässige) s/w…  
755. Aufgrabung  
Nach Bearbeitung Ihres Antrages und positiver Entscheidung übermittelt Ihnen das Ordnungsamt die Aufgrabungsgenehmigung zusammen mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Aufgrabungsgenehmigung…  
756. Aufgrabung  
Aktuell werden für die Aufgrabungsgenehmigung keine Kosten erhoben.  
757. Aufgrabung - Fristen  
Fristen Die Antragsstellung muss im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Dies geschieht üblicherweise mit der Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung.  
758. Aufgrabung  
Verkehrsrechtliche Genehmigung beantragen  
759. Aufgrabung  
Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)  
760. Aufgrabung  
Der Grund der Aufgrabung – Störung, Neuverlegung, Auswechslung, privater oder öffentlicher Auftrag, Auftraggeber, vorhandene Gestattung, ist anzugeben.  
Suchergebnisse 751 bis 760 von 4926