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2821. Vaterschaftsanerkennung - Fristen  
Fristen Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und wird wirksam, wenn das Kind geboren wurde. Ist die Anerkennung ein Jahr nach ihrer Beurkundung noch nicht w  
2822. Vaterschaftsanerkennung  
Die Rechtswirkungen einer Vaterschaft zu einem „nichtehelichen“ Kind können erst dann geltend gemacht werden, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt ist. Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedi  
2823. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Der Antrag auf Erwerb eines Grabnutzungsrechts kann mündlich oder schriftlich erfolgen.  
2824. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht - Fristen  
Fristen Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss am Tag der Beisetzung bestehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts muss vor Ablauf der bisherigen Nutzungsdauer beantragt werden.  
2825. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Vor der Beisetzung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die nähere Ausgestaltung dieses Nutzungsverhältnisses regelt die Friedhofssatzung. Das Nutzungsrecht wird auf 12 Jah  
2826. Personenstandsurkunde  
Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kann beim Standesamt persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. -> Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Sterbeurkun  
2827. Personenstandsurkunde - Fristen  
Fristen Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegistern, 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern 110 Jah  
2828. Personenstandsurkunde  
Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus: Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartn  
2829. Ehefähigkeitszeugnis  
Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag sollte mündlich gestellt werden, wenn der/die Antragsteller(in) ihren/seinen Wohnsitz in Poing oder Anzing hat. Besteht kein Wohn  
2830. Ehefähigkeitszeugnis - Fristen  
Fristen Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.  
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