Isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (nur verfahrensfreie Bauvorhaben)
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigungsfreistellung möglich.
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