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4371. Vaterschaftsanerkennung  
Geburt anzeigen  
4372. Vaterschaftsanerkennung  
Die Beurkundungen der Anerkennung der Vaterschaft sowie der erforderlichen Zustimmungen sind gebührenfrei.  
4373. Vaterschaftsanerkennung  
Geburtsurkunde des Kindes (wenn es bereits geboren und seine Geburt beurkundet wurde), die Ausweise seiner Eltern, die Geburtsurkunden seiner Eltern, Nachweise über den Wohnort der Eltern, ggf. ein N  
4374. Vaterschaftsanerkennung  
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung der Vaterschaft notwendi  
4375. Vaterschaftsanerkennung - Rathaus-Service: Vaterschaftsanerkennung  
Rathaus-Service: Vaterschaftsanerkennung  
4377. Geburt - Anzeige  
Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Vater des Kindes ist der Ehemann der Mutter. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser als Vater, wenn das Kind i  
4378. Übermittlungssperre  
In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen. Hierzu können Sie bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) eine Übermittlungssperre einrichten lassen.  
4379. Auskunftssperre  
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre).  
4380. Auskunftssperre  
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) sowie ggf. Unterlagen, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen können, mit.  
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