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4331. Abmeldung Wohnsitz  
Bitte bringen Sie zur Abmeldung ihre Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis) mit.  
4332. Abmeldung Wohnsitz  
Für die Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4333. Abmeldung Wohnsitz  
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland (kein weiterer W  
4334. Abmeldung Wohnsitz - Rathaus-Service: Abmeldung Wohnsitz  
Rathaus-Service: Abmeldung Wohnsitz  
4337. Abmeldung Wohnsitz  
 
4338. Abmeldung Wohnsitz  
 
4339. Anmeldung Wohnsitz - Rathaus-Service: Anmeldung Wohnsitz  
Rathaus-Service: Anmeldung Wohnsitz  
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