Antragstellung ab dem 16. Lebensjahr durch persönliche Vorsprache des Ausweisinhabers bzw. durch die gesetzlichen Vertreter/Betreuer gemeinsam mit dem Ausweisbewerber
Eine Vertretung durch ein
Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Diese erfüllen Sie beispielweise, wenn Sie einen gültigen Personalausweis besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorlegen. Sie können ihn auch als Reisedokume
Auf Antrag ist ein Personalausweis auch auszustellen, wenn eine Person noch nicht 16 Jahre alt ist oder wenn diese Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, aber der Meldepflicht deswege
§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht für bestimmte schriftliche Erklärungen eine "öffentliche Beglaubigung" vor (z.B. für die beim Grundbuchamt nach § 29 der Grundbuchordnung einzureichenden Unte
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