4602 Treffer:
4301. Sterbefall - Anzeige  
 
4302. Sterbefall - Anzeige  
 
4303. Geburt - Anzeige  
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilf  
4304. Geburt - Anzeige  
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.  
4305. Geburt - Anzeige - Rathaus-Service: Geburt - Anzeige  
Rathaus-Service: Geburt - Anzeige  
4306. Geburt - Anzeige  
 
4307. Geburt - Anzeige  
 
4308. Geburt - Anzeige  
 
4309. Eheschließung  
 
4310. Eheschließung  
 
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