Nach Erteilung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt eine entsprechende Vormerkung beim Landratsamt.
Eine Kopie Ihres Wohnberechtigungsscheins leiten Sie bitte an die Gemeinde Poing weiter.
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Kontakt
Für Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 08121 / 97 94 142, per E-Mail oder persönlich im Rathaus der Rathausstraße 3.
Ziel der gemeindlichen Baumschutzverordnung ist es, eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu erreichen, das Ortsbild zu beleben, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten,…
Bebauungsplan Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld"
Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download
Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB,…
Ausleihe
Es können bis zu 20 Medien je Leseausweis entliehen werden.
Leihfrist:
Bücher: 4 Wochen
Zeitschriften, DVDs, Hörbücher, Tonies, Spiele, Ebook-Reader : 2…
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