4601 Treffer:
4261. Übermittlungssperre  
Für die Eintragung einer Übermittlungssperre bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4262. Übermittlungssperre  
Nach Eingang des Antrags wird die Übermittlungssperre von Ihrer Meldebehörde entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenüberm  
4263. Übermittlungssperre - Rathaus-Service: Übermittlungssperrre  
Rathaus-Service: Übermittlungssperrre  
4264. Übermittlungssperre  
 
4265. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Für die Anmeldung bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4266. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) ummelden.  
4267. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde) - Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
4268. Abmeldung Wohnsitz  
Bitte bringen Sie zur Abmeldung ihre Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis) mit.  
4269. Abmeldung Wohnsitz  
Für die Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4270. Abmeldung Wohnsitz  
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland (kein weiterer W  
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