Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Poing für das Haushaltsjahr 2022
Link zum offiziellen Bekanntmachungstext Der Gemeinderat hat am 09.12.2021 die Haushaltssatzung für 2022…
Der Antrag auf Stundung und Ratenzahlung ist kostenfrei. Für den Zeitraum einer genehmigten Stundung werden Stundungszinsen für jeden vollen Monat in Höhe von 0,5% erhoben (6% p.a.).
In begründeten Fällen können fällige Forderungen aus Steuern, Gebühren oder Abgaben, zeitlich befristet ganz oder teilweise unter Gewährung einer Ratenzahlung vorübergehend gestundet werden.
Angaben zu dem Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freigestellt. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich unter Vorlage eines…
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