4602 Treffer:
4291. Amtliche Beglaubigung  
§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht für bestimmte schriftliche Erklärungen eine "öffentliche Beglaubigung" vor (z.B. für die beim Grundbuchamt nach § 29 der Grundbuchordnung einzureichenden Unte  
4292. Amtliche Beglaubigung  
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Mit der Beglaubigung von Do  
4293. Amtliche Beglaubigung - Rathaus-Service: Amtliche Beglaubigung  
Rathaus-Service: Amtliche Beglaubigung  
4294. Amtliche Beglaubigung  
 
4295. Amtliche Beglaubigung  
 
4296. Amtliche Beglaubigung  
 
4297. Sterbefall - Anzeige  
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowi  
4298. Sterbefall - Anzeige - Rathaus-Service: Sterbefall - Anzeige  
Rathaus-Service: Sterbefall - Anzeige  
4299. Sterbefall - Anzeige  
 
4300. Sterbefall - Anzeige  
 
Suchergebnisse 4291 bis 4300 von 4602